Sehtest für Lernfahrer:

Vor dem Einreichen des Gesuchs um Erteilung eines Lernfahrausweises Kat. 1 muss der Gesuchsteller sein Sehvermögen bei einem Arzt oder in einem anerkannten Optikergeschäft summarisch prüfen lassen. Das Ergebnis ist direkt auf dem Gesuchsformular einzutragen. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.